Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

aus gegebenem Anlass möchten wir alle kundigen und Trichinenproben-einsendende
Personen darauf aufmerksam machen, dass nach der Durchführungsverordnung (EU)
2015/1375 bei Wildschweinen eine Probenmenge von mindestens 10 g zu entnehmen
ist. Prädilektionsstellen sind neben dem Zwerchfellpfeiler auch Vorderbein oder Zunge.

Als trichinenuntersuchende Prüfstelle verwenden wir davon wiederum 5 g Probenma-
terial, das frei von Fett, Sehnen und Faszien sein muss, um einen normenkonformen An-
satz gewährleisten zu können.

Sollten künftig eingesandte Proben die von uns benötigten 5 g Probenmenge unter
schreiten oder sind aus der Probe keine 5 g reines Muskelgewebe zu isolieren, können
wir den Probenansatz mit der betroffenen Probe nicht durchführen und müssen diese
ablehnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung in diesem Prozess.