Zur Überprüfung der Arbeits- und Prozesshygiene sind im Rahmen der Eigenkontrolle mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. Auf welche Keime und mit welcher Häufigkeit untersucht werden muss, ist teilweise verpflichtend vorgegeben (VO (EG) Nr. 2073/2005), teilweise von den Lebensmittel produzierenden Direktvermarktern selbst festzulegen.

Übermitteln Sie uns Ihre Produkte wie Vollmilch, Joghurt, Butter, Topfen oder Käse und wir analysieren die Proben entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen.

Zudem sind wir autorisierte Kontrollstelle der AMA-Marketing GmbH für Untersuchungen gemäß AMA-Gütesiegel-Richtlinie und AMA-Biosiegel-Richtlinie und führen Produktanalysen in den folgenden Produktkategorien durch:

AMA-Gütesiegel-Richtlinie:

  • Milch und Milchprodukte
  • Be- und Verarbeitungsprodukte

AMA-Biosiegel-Richtlinie:

  • Milch und Milchprodukte
  • Obst-, Gemüse-, und Speiseerdäpfelprodukte
  • Eiprodukte
  • Teigwaren

Anfragen richten Sie bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

FB045 Probenbegleitschein Direktvermarkter(Download)