Der Lebensmittelunternehmer muss die Sicherheit der von ihm erzeugten Lebensmittel gewährleisten. Zur Überprüfung sind im Rahmen der Eigenkontrolle mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. Auf welche Keime und mit welcher Häufigkeit untersucht werden muss, ist teilweise verpflichtend vorgegeben (VO (EG) Nr. 2073/2005), teilweise vom Lebensmittelunternehmer selbst festzulegen.
Wir untersuchen Ihre Proben, wie z.B. die Oberflächen von Schlachtkörpern, Faschiertes, Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnisse.
Die Probenahme erfolgt durch den Auftraggeber. Hilfsmittel dafür (sterile Schablone, Skalpelle, Kratzschwämmchen, usw.…) sind bei uns beziehbar, bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
FB239 Antragsformular Schlachtkörperoberfläche Salmonellen (Download)
FB089 Antragsformular Schlachtkörper aerobe mesophile KZ und Enterobacteria … (Download)
Merkblatt Probenahme Fleischhygiene 2020 (Download)